1. Dezember 2019 

Solidarität mit der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes - Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten (VVN-BdA) e. V.

Am 4. November 2019 hat das Finanzamt für Körperschaften I des Landes Berlin der Bundesvereinigung der VVN-BdA die Gemeinnützigkeit entzogen.
Damit wird die sich im Wesentlichen aus Mitgliedsbeiträgen und Spendengeldern finanzierende älteste antifaschistische Organisation der Bundesrepublik Deutschland in ihrer Existenz bedroht.

Die Fahne der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes

Die von Überlebenden der Konzentrationslager und Gefängnisse 1947 gegründete überparteiliche und überkonfessionelle Vereinigung hat seit ihrer Existenz für Frieden und Völkerverständigung gekämpft und gegen große gesellschaftliche Widerstände wesentlich dafür gesorgt, dass die Verbrechen des deutschen Faschismus nicht in Vergessenheit geraten sind.
Gerade in der heutigen Zeit, in der die AfD mit ihrem menschenverachtenden und demokratiefeindlichen Programm in die deutschen Parlamente eingezogen ist, sehen wir es als unerträgliches Signal an, wenn eine Organisation, die immer im Kampf für den Erhalt demokratischer Rechte in der ersten Reihe zu finden war und ist, durch eine Behördenentscheidung in die Knie gezwungen werden soll.
Wir protestieren gegen die Entscheidung des Berliner Finanzamtes, die im Gegensatz zum Finanzamt Oberhausen-Süd, das der VVN-BdA Landesvereinigung NRW die Gemeinnützigkeit am 22. Oktober gewährt hat, steht.

Die Fahne von Hufeisern Gegen Rechts

In beiden Fällen war derselbe Vorwurf erhoben worden. Er besteht darin, dass die Landesvereinigung Bayern der VVN-BdA im bayrischen Verfassungsschutzbericht wiederholt als linksextremistisch beeinflusst dargestellt wird. Während das Finanzamt Oberhausen-Süd der Widerrede der VVN-BdA im Anhörungsverfahren entsprach, beharrt das Berliner darauf, dass „der volle Beweis des Gegenteils, als Widerlegung der Vermutung(!) als extremistische Organisation” nicht erbracht worden sei.
Das bedeutet, dass die Bewertung durch eine nachgeordnete bayrische Landesbehörde, die laut bayrischem Gerichtshof keine Tatsachenbehauptung darstellt, demnach über das Schicksal einer bundesweit arbeitenden zivilgesellschaftlichen Organisation entscheidend ist. Wir wenden uns gegen die ungeprüfte Übernahme der haltlosen Unterstellungen der bayrischen Behörden und fordern den Berliner Finanzsenator Dr. Kollatz auf, die Gemeinnützigkeit der VVN-BdA wiederherzustellen!

Zur Unterstützung der Forderung nach dem Erhalt der Gemeinnützigkeit existiert eine online-Petition: Die VVN-BdA muss gemeinnützig bleiben!
Die Möglichkeit zu unterschreiben (online und offline) besteht bis zum 3.1.2020.

nach oben